der Firma ipcom GmbH (kurz ipcom) - AGB 2020/Version 2.0 vom 15.10.2020
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche in diesen AGB geregelten Dienstleistungen, die ipcom gegenüber ihren Vertragspartnern erbringt, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde. Die aktuelle und im Vertragsverhältnis zum Vertragspartner jeweils gültige Version der AGB ist unter www.rcodezero.at/agb abrufbar. Alle unter diesen AGB angebotenen Dienstleistungen der ipcom richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzrechtes, werden also mit Konsumenten im Sinne des KSchG von ipcom nicht abgeschlossen.
Der Nutzer erklärt mit Vertragsabschluss, diese Dienstleistungen ausschließlich für Zwecke seines Unternehmens nutzen zu wollen. Änderungen der AGB können von ipcom jederzeit vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die aktuelle Fassung ist auf der Website von ipcom abrufbar und wird dem Nutzer jedenfalls 14 Tage vor Inkrafttreten an die von ihm bekannt gegebene E-Mail-Adresse zugesandt. ipcom ist per E-Mail unter rcodezero@ipcom.at oder schriftlich an der Adresse Karlsplatz 1/2/9, A-1010 Wien, erreichbar. Weitere Informationen sind auf der Webseite der ipcom unter www.ipcom.at abrufbar.
1.1. Definitionen
Nutzer: Vertragspartner, dem ipcom auf Grundlage dieser AGB Dienstleistungen/Services zur Verfügung stellt.
Anycast-Nameserver: Mit Anycast-Nameservern wird ein und dieselbe IP-Adresse über mehrere global verteilte Standorte an das Internet angebunden.
Primary-Nameserver: Darunter versteht man einen autoritativen Nameserver, der für eine bestimmte Zone verantwortlich ist. Auf diesem Nameserver werden die Ressource Records der jeweiligen Zone konfiguriert.
Secondary-Nameserver: Darunter versteht man einen autoritativen Nameserver, der für eine bestimmte Zone verantwortlich ist. Der Secondary-Nameserver holt sich die Ressource Records der jeweiligen Zone vom Primary-Nameserver.
Nameserver-Dienstleistungen: Darunter versteht man sowohl Primary- als auch Secondary-Nameserver-Dienstleistungen, wobei für eine Zone entweder die Primary- oder die Secondary-Nameserver-Dienstleistung ausgewählt werden muss.
DNSSEC (= Domain Name System Security Extension) ist eine Sicherheits-Erweiterung für das Domain Name System (= DNS). Sie garantiert mit Hilfe von kryptographischen Signaturen die Echtheit (Authentizität) und Vollständigkeit (Integrität) von DNS-Antworten.
1.2 Dienstebeschreibung
ipcom betreibt mehrere Nameserver-Instanzen und stellt Nameserver-Dienstleistungen zur Verfügung. Neben den Anycast-Nameservern behält sich ipcom vor, auch Unicast-Nameserver für die Erbringung dieser Dienstleistung zu verwenden. Das Hosten von TLD-Zonen ist im Rahmen dieses Vertrages nicht möglich.
1.3 Vertragsgegenstand
a) ipcom und der Nutzer vereinbaren, dass ipcom Nameserver-Dienstleistungen für die vom Nutzer bekanntzugebenden Zonen für die Dauer dieses Vertrages zur Verfügung stellt.
b) Außerdem hat der Nutzer die Möglichkeit einzelne oder alle von ihm bekanntgegebenen Zonen mittels DNSSEC durch ipcom signieren zu lassen. Sollte der Nutzer diesen optionalen Service der ipcom in Anspruch nehmen, kommen neben den allgemeinen Vereinbarungen dieser AGB insbesondere auch die zusätzlichen Regelungen des Punktes 4. dieser AGB zur Anwendung.
c) ipcom bietet dem Nutzer unterschiedliche Produkte an, die sich im Leistungsumfang und Preisgestaltung unterscheiden. Diese werden in der Produktbeschreibung (siehe
www.rcodezero.at/anycastdns), welche integrierter Vertragsbestandteil ist, beschrieben. ipcom ist berechtigt, zweckmäßige Änderungen dieser Produktbeschreibung jederzeit vorzunehmen. Diese Änderungen entfalten ihre Wirksamkeit mit der Zustellung (auch per EMail) an den Nutzer, wobei die Frist zum Inkrafttreten 14 Tage beträgt, sofern nicht ein wichtiger Grund zur sofortigen Umsetzung vorliegt.
d) Die Inanspruchnahme sämtlicher vertragsgegenständlicher Dienstleistungen, insbesondere auch die Auswahl des bestimmten Produkts, erfolgt mittels Benutzerverwaltung durch den von ipcom dem Nutzer zur Verfügung gestellten User-Account (vgl. näheres im Punkt 5. dieser AGB). Die unter 1.3 a) und b) dieser AGB genannten Dienstleistungen hat der Nutzer eigenverantwortlich und selbständig entweder mittels Benutzerverwaltung im User-Account oder die dafür vorgesehene Schnittstelle zu konfigurieren und zu verwalten.
e) Dem Nutzer ist es jederzeit möglich mittels des User-Accounts von dem aktuell ausgewählten Produkt in ein Produkt mit höherem Leistungsumfang zu wechseln (sog. Upgraden), ein Downgraden ist mittels Account nicht möglich.
f) Zusätzlich werden dem Nutzer Statistiken zu seinen Zonen bereitgestellt.
2 Allgemeines
a) ipcom ist verantwortlich für die Durchführung, den Betrieb, die Sicherheit und das Monitoring des angebotenen Service und greift bei Unregelmäßigkeiten schnellstmöglich ein. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass ipcom berechtigt ist, sich ohne Zustimmung des Nutzers Drittunternehmer zu bedienen.
b) Die aktuelle Liste der von ipcom betriebenen Nameserver-Standorte ist auf der Webseite (siehe www.rcodezero.at) abrufbar.
c) Die Regelungen der Verfügbarkeit sämtlicher durch ipcom erbrachten vertragsgegenständlichen Dienstleistungen und der Fall der Beeinträchtigung derselben
werden zwischen den Vertragsparteien im Punkt 6. dieser AGB festgelegten „Service Level Agreement“ vereinbart.
d) ipcom ist berechtigt dem Nutzer die Nameserver-Dienstleistung vollständig oder teilweise, jedoch nur solange wie notwendig, zu verwehren, wenn die Stabilität des Service durch die Zonen des Nutzers stark gefährdet ist. Sollte das Problem auf eine bestimmte Zone des Nutzers beschränkt sein, so wird ipcom ihre Dienstleistungen nur hinsichtlich dieser Zone einschränken oder einstellen. Der Nutzer wird von einer derartigen Maßnahme umgehend mittels E-Mail verständigt.
e) Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, sämtliche von der jeweils anderen Vertragspartei im Rahmen dieser Vereinbarung ausgetauschten bzw. ihnen übermittelten Informationen, insbesondere Daten, nur für den vereinbarten Zweck zu verwenden und Dritten nicht zu offenbaren bzw. nicht zur Nutzung zu überlassen. Außerdem verpflichtet sich jede Partei alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um deren Kenntnisnahme und Verwertung durch Dritte zu verhindern.
3 Pflichten des Nutzers
a) Für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der ipcom ist der Nutzer für die von ihm angelegten oder die von ihm übermittelten Zonen selbst verantwortlich. Dies betrifft insbesondere von ihm getätigte Konfigurationen und die in den Zonen enthaltenen Daten. Der Nutzer erklärt, dass er über sämtliche Daten verfügungsberechtigt ist.
b) Der Nutzer muss über die technischen und sonstigen Fähigkeiten verfügen, die für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen notwendig sind. Der Nutzer ist für etwaigen Support gegenüber seinen Kunden, der durch die Zurverfügungstellung der Dienstleistungen anfällt, selbst verantwortlich.
c) Der Nutzer ist im Falle von Attacken gegen den Nutzer, die die Stabilität der von ipcom angebotenen Dienste gefährden oder gefährden könnten, verpflichtet, sämtliche ihm mögliche und zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, die die Auswirkungen der Attacke für ipcom beenden oder zumindest abschwächen.
d) Darüber hinaus ist der Nutzer bei Fehlersituationen bzw. Problemen, die nicht unter Punkt 3.c) dieser AGB fallen, verpflichtet binnen 4 Stunden nach Mitteilung durch die ipcom ebenfalls zu reagieren, damit etwaige negative Auswirkungen auf die von ipcom angebotenen Dienste beendet oder zumindest abgeschwächt werden. Im Falle, dass der Nutzer nicht oder nicht qualifiziert reagiert, ist ipcom berechtigt, vorrübergehend die Nameserver-Dienstleistungen vollständig oder teilweise zu verwehren.
e) Der Nutzer ist verpflichtet, die für die Zurverfügungstellung der Dienstleistungen seitens ipcom entsprechend Punkt 5.3. dieser AGB in Rechnung gestellten offenen Forderungen fristgerecht und abzugsfrei zu bezahlen.
f) Der Nutzer verpflichtet sich, etwaige Zugangscodes und Daten, die ihm seitens ipcom zur Verfügung gestellt werden, geheim zu halten und sämtliche ihm zumutbaren diesbezüglichen Datensicherungsmaßnahmen zu ergreifen.
4 Zurverfügungstellung eines DNSSEC-Signierdienstes
a) ipcom bietet dem Nutzer für dessen bereits durch ipcom verwalteten Zonen gemäß Punkt 1.3.
b) dieser AGB einen DNSSEC-Signierservice an. Dieser Dienst wird seitens ipcom kostenlos zur Verfügung gestellt.
b) Um diese Dienstleistung in Anspruch nehmen zu können, muss der Nutzer ipcom entweder mittels Benutzerverwaltung im User-Account oder der dafür vorgesehenen Schnittstelle die zu signierende(n) Zone(n) bekannt geben. Der Nutzer kann also für einzelne oder sämtliche bekanntgegebenen Zonen jederzeit den DNSSEC-Signierdienst kostenlos aktivieren oder deaktivieren.
c) Durch diese Beauftragung zur Signierung erfolgt die mit der Signierung notwendige Schlüsselverwaltung (Erzeugen, Löschen und sichere Aufbewahrung der Schlüssel) und Signierung der Zone durch ipcom.
d) Der Nutzer ist für die Veröffentlichung, Änderung und Entfernung des öffentlichen Schlüssels in der hierarchisch übergeordneten Zone selbst verantwortlich. Die dafür
notwendigen Informationen stellt ipcom dem Nutzer zur Verfügung.
e) Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass für die wirksame Beendigung des Signierdienstes zuerst die Veröffentlichung der entsprechenden öffentlichen Schlüssel in der hierarchisch übergeordneten Zone vom Nutzer rückgängig zu machen ist und erst danach die Deaktivierung des Signierdienstes für die entsprechende Zone bei ipcom bekannt gegeben werden darf.
5 Administrative Abwicklung
5.1 Anlegen eines User-Accounts
Bevor die vertragsgegenständlichen Dienstleistungen von ipcom in Anspruch genommen werden können, muss der Nutzer einen User-Account auf der Webseite https://my.rcodezero.at anlegen. Der Nutzer hat sämtliche im Web-Formular vorgesehenen Angaben vollständig und zutreffend zu übermitteln. Änderungen von anzugebenden Daten (insbesondere auch bei Ablauf der Gültigkeit der vom Nutzer bekanntgegebenen Kreditkarte) sind vom Nutzer der ipcom unverzüglich mittels der
Benutzerverwaltung im User-Account bekannt zu geben. Mitteilungen der ipcom, insbesondere Informationen sowie vertragsrelevante Mitteilungen, gelten als zugestellt, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Kontaktadresse, insbesondere auch E-Mail-Adresse, gesendet wurden. Sämtliche bekanntgegebenen und durch die Geschäftsbeziehung ausgetauschten Daten werden von ipcom zu Zwecken der Verwaltung und Verrechnung verarbeitet. ipcom behält sich das Recht vor, im Falle des Verdachts der missbräuchlichen Inanspruchnahme der Dienstleistungen der ipcom, das Anlegen eines Accounts abzulehnen oder diesen zu sperren.
5.2 Inanspruchnahme der Dienstleistungen
Um die Dienstleistungen von ipcom in Anspruch nehmen zu können, muss neben dem Anlegen eines User-Accounts (siehe Punkt 5.1. dieser AGB) vom Nutzer mittels Benutzerverwaltung bekanntgegeben werden, welches Produkt und Dienstleistungen er in Anspruch nehmen möchte. Weiters sind sämtliche für die Erbringung der Dienstleistungen notwendigen Informationen seitens des Nutzers bekanntzugeben.
5.3 Preise und Verrechnung
a) Die aktuellen Preise für die einzelnen Produkte bzw. unterschiedlichen Dienstleistungen sind unter www.rcodezero.at/anycastdns veröffentlicht.
b) Das Entgelt wird nach der Probezeit (vgl. Punkt 5.3. g) seitens ipcom monatlich (im ersten Verrechnungsmonat aliquot) dem Nutzer in Rechnung gestellt und ist binnen 14 Tage nach Rechnungslegung, welche nach dem Monat der Inanspruchnahme der Dienstleistung erfolgt, fällig. ipcom belastet in der Folge die Kreditkarte des Nutzers mit dem fälligen Betrag. Einsprüche gegen die Belastung der Kreditkarte müssen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung schriftlich (E-Mail oder postalisch) erfolgen, andernfalls gilt die Abbuchung als akzeptiert. Die Rechnungslegung kann in Papierform oder elektronisch erfolgen.
c) Der Nutzer erteilt mit der Bekanntgabe seiner Kreditkartendaten eine Ermächtigung zur Belastung seiner Kreditkarte hinsichtlich der offenen Forderungen. Der Nutzer ist verpflichtet, stets für ausreichende Deckung und die Möglichkeit der erfolgreichen Abbuchung zu sorgen und ipcom vor Ablauf der Gültigkeit der Kreditkarte neue Kreditkartendaten zu nennen. Der Nutzer hat ipcom alle aus der Nichtdurchführung von Abbuchungsversuchen (z.B. mangels Deckung oder wegen Ungültigkeit der Kreditkarte) entstehenden notwendigen Kosten (tatsächlich angelaufene und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Mahnspesen, Überweisungsspesen und unternehmerische Zinsen in gesetzlicher Höhe) unverzüglich zu ersetzen. Darüber hinaus ist ipcom berechtigt, sämtliche Dienstleistungen vorübergehend einzustellen oder im Wiederholungsfall den gegenständlichen Vertrag gemäß Punkt 9.a) dieser AGB außerordentlich aufzukündigen.
d) Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber ipcom und die Einbehaltung von Zahlungen auf Grund behaupteter, aber von ipcom nicht anerkannter Mängel, sind ausgeschlossen. Im Falle von Preiserhöhungen, die dem Nutzer von ipcom mindestens 14 Tage vor in Kraft treten mittels E-Mail mitgeteilt werden, ist dieser berechtigt, den Vertrag jederzeit, spätestens aber am letzten Tag vor Beginn des Wirksamwerdens der Preiserhöhung, mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
e) ipcom ist im Falle der Inanspruchnahme von besonderen Support- oder Beratungsdienstleistungen durch den Nutzer, die insbesondere aufgrund mangelnder
technischer Möglichkeiten des Nutzers resultieren, berechtigt, den in der Produktbeschreibung (siehe unter www.rcodezero.at/anycastdns) angeführten Techniker-
Aufwand zusätzlich zu verrechnen. ipcom wird den Nutzer vor Leistungserbringung auf anfallende Kosten ausdrücklich aufmerksam machen.
f) Im Falle, dass der Nutzer entsprechend der Regelungen des Punkt 1.3.e) dieser AGB upgradet, wird in diesem Monat aliquot abgerechnet.
g) Die ersten 30 Tage nach erstmaligem Anlegen eines User-Accounts durch den Nutzer werden die Nameserver-Dienstleistungen dem Nutzer zu Testzwecken kostenlos zur Verfügung gestellt. Während dieser Probezeit ist einerseits ipcom berechtigt jederzeit, insbesondere im Falle von Missbrauch u.ä., den Zugang zu der gegenständlichen Dienstleistung zu sperren und andererseits kommen die Regelungen des Service Level Agreements (siehe Punkt 6. dieser AGB) nicht zur Anwendung. Außerdem sind beide Vertragsparteien während dieser 30-tägigen Probezeit jederzeit berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist per sofort zu kündigen. Nach Ablauf der Probezeit geht das Vertragsverhältnis, sofern es nicht gekündigt wurde, in ein gewöhnliches kostenpflichtiges Vertragsverhältnis über, ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf.
6 Service Level Agreement (SLA)
6.1 Verfügbarkeit und Wartungsfenster
a) ipcom betreibt hohen technischen Aufwand, um maximale Verfügbarkeit der von ipcom angebotenen Nameserver-Standorte zu erreichen.
b) Im Falle von Wartungen, die seitens ipcom jederzeit vorgenommen werden dürfen, kann es zu einer verminderten Verfügbarkeit der angebotenen Nameserver-Dienstleistungen kommen. Technisch notwendige Wartungen, die seitens ipcom dem Nutzer im Voraus bekanntgegeben wurden, berechtigen den Nutzer nicht zur Minderung des zu zahlenden Entgelts, solange mindestens 5 Standorte verfügbar sind. Diese Wartungsarbeiten werden mindestens 1 Woche vorher, außerplanmäßige Wartungsarbeiten (z. B. sicherheitskritische Softwareupdates) werden mindestens 4 Stunden vorher angekündigt, sofern nicht Gefahr in Verzug unverzügliches Handeln erforderlich macht. Die Bestimmungen dieses Absatzes gelten nicht für solche Wartungen, die ohne spürbare Einschränkung der Verfügbarkeit vorgenommen werden können.
6.2 Nichterreichen der Verfügbarkeit
Im Falle, dass die Verfügbarkeit der von ipcom angebotenen Nameserver-Standorte 50 % unterschreitet, wird zwischen den Vertragsparteien folgendes vereinbart:
a) Für jede Unterschreitung der Verfügbarkeit erhält der Nutzer eine Minderverfügbarkeitsentschädigung in der Höhe von 10 % des vom Nutzer zu zahlenden
monatlichen Entgelts. Sollte der Ausfall der Dienstleistung länger als eine Stunde betragen, so wird jede zusätzliche Stunde als ein neuer Ausfall gewertet. Eine allfällige zu leistende Entschädigung ist pro Monat jedenfalls auf das für die Inanspruchnahme der Dienstleistung zu zahlende monatliche Entgelt beschränkt.
b) Sämtliche Ansprüche gemäß Punkt 6.2.a) dieser AGB sind seitens des Nutzers binnen 10 Tagen nach Rechnungslegung schriftlich geltend zu machen.
c) ipcom wird den Nutzer schnellstmöglich nach Bekanntwerden eines solchen Ausfalls, jedenfalls binnen 4 Stunden während der Geschäftszeiten mittels der von ihm für Notfälle bekanntgegebenen E-Mail-Adresse informieren.
6.3 Besondere Vereinbarung im Falle von DoS- oder DDoS-Attacken
Im Falle einer verminderten Verfügbarkeit oder gänzlichen Nichtverfügbarkeit der von ipcom angebotenen Nameserver-Dienstleistungen einerseits aufgrund von gezielten Attacken gegen den Nutzer oder die ipcom aufgrund der Zonen des Nutzers oder andererseits aufgrund von gezieltem Missbrauch der vertragsgegenständlichen Dienstleistung durch Dritte, vereinbaren die Vertragspartner, dass die Regelungen des Punktes 6.2. dieser ABG nicht zur Anwendung kommen. ipcom wird selbstverständlich versuchen die Nameserver-Dienstleistung möglichst aufrecht zu erhalten.
6.4 Sonstiges
a) Der technische Support der ipcom kann für qualifizierte Anfragen per E-Mail an rcodezero@ipcom.at kontaktiert werden.
b) Im Falle, dass sämtliche seitens ipcom angebotenen Nameserver-Standorte ausfallen, wird ipcom nach Bekanntwerden des Ausfalls den Nutzer schnellstmöglich mittels der vom Nutzer für Notfälle bekanntgegebenen E-Mail-Adresse informieren.
c) ipcom ist verpflichtet im Falle von Ausfällen, besonders aber bei Totalausfällen, besondere Anstrengungen zu unternehmen, diese Ausfälle schnellstmöglich zu beheben.
7 Haftung
a) Die Vertragsparteien haften – unabhängig aus welchem Rechtsgrund – nicht für leichte Fahrlässigkeit, sowie nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden (einschließlich entgangenem Gewinn), Kosten einer etwaigen Ersatzvornahme oder Sachschäden, selbst wenn sie über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurden.
b) In allen anderen Fällen ist die Haftung für Schäden pro Jahr jedenfalls mit dem Doppelten des Entgelts, welches der Nutzer für die letzten 12 Monate vor Schadenseintritt an ipcom bezahlt hat, begrenzt. ipcom haftet nicht für die Wiederbeschaffung von etwaig vernichteten Daten.
c) ipcom übernimmt keine Haftung für die Daten bzw. deren Verwendung, die sie vom Nutzer aufgrund dieses Vertrages erhält. Es wird ausdrücklich festgehalten, dass ipcom zu einer inhaltlichen Prüfung der Daten, die ihr seitens des Nutzers bekanntgegeben werden oder später etwaig geändert werden, nicht verpflichtet ist. Der Nutzer erklärt ausdrücklich ipcom vollständig für den Fall schad- und klaglos zu halten, dass ipcom wegen dieser Daten von Dritten in Anspruch genommen wird.
d) ipcom haftet nicht für Leistungsverzug oder Nichterfüllung, wenn unvorhergesehene Umstände oder Ursachen vorliegen, die ipcom oder von ihr beauftragte Drittunternehmen nicht in zumutbarer Weise beeinflussen können. Außerdem sind jegliche Schadensersatzansprüche aufgrund von höherer Gewalt gemäß Punkt 11.b) dieser AGB ausgeschlossen.
e) Die Haftung der Vertragsparteien für Personenschäden besteht unbeschadet der vorangehenden Bestimmungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
8 Dauer und ordentliche Kündigung des Vertrages
a) Der Vertrag kommt mit dem Anlegen des User-Accounts durch den Nutzer zustande und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
b) Die Kündigung des Vertrages durch den Nutzer kann jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mittels der Benutzerverwaltung im User-Account erfolgen.
c) Die Kündigung durch ipcom ist unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist jeweils zum Ende des Monats möglich. ipcom informiert den Nutzer von der Kündigung mittels E-Mail an die vom Nutzer im User-Account zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse.
9 Außerordentliche Kündigung des Vertrages
Diese Vereinbarung kann von jeder der Vertragsparteien ohne Einhaltung einer Frist mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufgekündigt werden. Wichtige Gründe, die zur außerordentlichen Kündigung berechtigen, sind insbesondere neben den in diesen AGB explizit angeführten Gründen:
a) Wiederholte Verletzung der finanziellen Verpflichtungen, insbesondere im Falle der Nichtzahlung entsprechend des Punkt 5.3.c) dieser AGB.
b) Preiserhöhung seitens ipcom entsprechend der Regelungen des Punktes 5.3.d) dieser AGB.
c) Änderungen der AGB oder Änderungen der Dienstleistungen seitens ipcom, insbesondere aufgrund der Änderung der Produktbeschreibung entsprechend der Regelungen des Punktes 1.3.c) dieser AGB, die zu einer wesentlichen Verschlechterung der Dienstleistungen für den Nutzer führen oder für den Nutzer die Dienstleistungen unbrauchbar machen.
d) Vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten eines Mitarbeiters des Vertragspartners, das zu einem Schaden beim anderen Vertragspartner führt.
e) Wiederholte Attacken gegen den Nutzer, die ipcom oder die Nameserver aufgrund der Zonen des Nutzers, die die Stabilität der Dienstleistungen gefährdet oder gefährden könnte.
f) Die Verfügbarkeit der von ipcom angebotenen Nameserver-Standorte beträgt über mehr als 72 Stunden hinweg weniger als 50%.
g) Wiederholte Verletzung wesentlicher Vertragsbestimmungen dieses Vertrages durch den anderen Vertragspartner.
Im Falle der Vertragsauflösung ist ipcom zum Vernichten sämtlicher vom Nutzer übermittelter Daten berechtigt. Außerdem wird im Falle der außerordentlichen Kündigung aliquot abgerechnet, wobei als Berechnungsstichtag der letzte Serviceerfüllungstag herangezogen wird.
10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Auf diese Vereinbarung ist österreichisches Recht, nicht jedoch UN-Kaufrecht sowie die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts anzuwenden.
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist für Nutzer mit Sitz in Österreich das Handelsgericht Wien bzw. im bezirksgerichtlichen Verfahren das Bezirksgericht für Handelssachen Wien. Bei Nutzer mit Sitz im Ausland kann ipcom beim sachlich zuständigen Gericht in Wien, aber auch bei jedem sonstigen sachlich und örtlich in Betracht kommenden Gericht klagen, allerdings ausschließlich am sachlich zuständigen Gericht in Wien geklagt werden.
11 Sonstige Bestimmungen
a) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam, ungültig oder aufgehoben sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen AGB davon unberührt. An die Stelle der ungültigen, unwirksamen oder aufgehobenen Klausel tritt jene Regelung, die den wirtschaftlichen Absichten der Vertragsparteien am nächsten kommt.
b) Im Falle von höherer Gewalt, die zu einer Unterbrechung der Dienstleistungen führen, werden die Vertragsparteien von ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag für die Zeit der Unterbrechung frei. Wird im Falle des Eintritts höherer Gewalt die Erfüllung der Leistung auf Dauer gänzlich verhindert, so sind die Parteien berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. ipcom wird den Nutzer nach dem Eintritt eines Falles höherer Gewalt entsprechend informieren.
c) Sämtliche Leistungen von ipcom erfolgen ausschließlich zu den Bestimmungen dieser AGB. Der Geltung von Geschäftsbedingungen des Nutzers wird ausdrücklich widersprochen.
d) Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen für ihre Wirksamkeit der Zustimmung beider Vertragsparteien und können nur schriftlich vereinbart werden, dies gilt auch für das Abgehen vom Formerfordernis der Schriftlichkeit.
e) Die Nichtausübung eines Rechts oder die nicht sofortige Ausübung eines Rechts durch ipcom gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht.
Stand: 15.10.2020
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